Regeln für Beherbergungsbetriebe
Liebe Gäste,
in der Kabinettssitzung vom 02.03.2022 wurde beschlossen, die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Inkrafttreten zum Freitag, 4. März 2022 u.a. in folgenden Punkten anzupassen: Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt des bisherigen 2G künftig die 3G-Regel. Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insb. 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.