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Regeln für Beherbergungsbetriebe

Liebe Gäste,

in der Kabinettssitzung vom 02.03.2022 wurde beschlossen, die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Inkrafttreten zum Freitag, 4. März 2022 u.a. in folgenden Punkten anzupassen: Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt des bisherigen 2G künftig die 3G-Regel. Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insb. 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.

Kontakt

Ferienwohnung Bayerwaldblick

Aßberg 4
94118 Jandelsbrunn

+49(0)8583/917530
info[at]fewo-bayerwaldblick.de

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